Fragen und Antworten zu den Corona-Tests
Eine strukturierte Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 ("Corona-Virus") ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine nationale Teststrategie festgelegt, die von allen Beteiligten konsequent befolgt werden soll. Basis hierfür bildet die Testverordnung (TestV).
Nachfolgend haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten rund um dieses Thema zusammengestellt:
Besteht die Notwendigkeit, einen Corona-Test durchzuführen, kann der Test in den folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
- Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- bei vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Dritten – dies sind nach der Testverordnung Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore oder Apotheken –
- in Arztpraxen
- in den von Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu vereinbaren. In vielen Testzentren erfolgt die Anmeldung online.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Kosten für vorgeschriebene Corona-Selbsttests, die Sie im Handel oder in der Apotheke kaufen und zu Hause durchführen können, haben Sie selbst zu tragen. Eine Kostenübernahme durch uns ist nicht möglich.
Achten Sie darauf, nur zugelassene Corona-Schnelltests zu verwenden. Welche Corona-Schnelltests das sind, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) nachlesen.
Ab dem 08.03.2021 können Sie einen Schnelltest pro Woche durchführen lassen. Dieser wird durch geschultes Personal in Testzentren oder Praxen durchgeführt. Beachten Sie bitte, dass ein positiver Schnelltest noch durch einen PCR-Schnelltest bestätigt werden muss. Kosten hierfür entstehen Ihnen keine. Diese werden direkt abgerechnet. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie wieder informieren.