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Betriebsrenten-Freibetragsgesetz

Am 20. Dezember 2019 wurde das Betriebsrenten-Freibetragsgesetz gebilligt. Seit 01.01.2021 wird für versicherungspflichtige Rentner ein Freibetrag in der Krankenversicherung in Höhe von 164,50 € für Renten der betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) abgezogen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung sowie die für freiwillige Mitglieder sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Vom Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nicht nur Rentner, auch andere versicherungspflichtige Mitglieder wie zum Beispiel Arbeitnehmer mit Betriebsrente.

Alle Informationen finden Sie hier im Bereich "Beiträge für Rentner" ausführlich erklärt.

 

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