E-Rezept

Digitale Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel
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E-Rezept, digitales Rezept, apothekenpflichtige Arzneimittel

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde zum 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel zukünftig nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Wie einfach das funktioniert, erfahren Sie hier.

Fragen und Antworten zum E-Rezept:

E-Rezept steht für "elektronisches Rezept". Das E-Rezept ersetzt den heutigen "rosa Zettel" für fast alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Das E-Rezept wird von Ihrem behandelnden Arzt erstellt und digital in einem Gesundheitsnetz sicher und verschlüsselt gespeichert.

  • Sie können das E-Rezept ganz einfach mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen. Mit der E-Rezept-App erhalten Sie Ihr Rezept digital auf Ihr Handy. Alternativ lösen Sie das E-Rezept mit einem Ausdruck ein.
  • Sie suchen sich weiterhin Ihre Apotheke selbst aus.
  • Mit der E-Rezept-App senden Sie Ihr Rezept direkt digital an die Apotheke – das spart Zeit und unnötige Wege.
  • Sie behalten mit der E-Rezept-App den Überblick über alle ausgestellten Rezepte.
  • Das E-Rezept schafft eine Grundvoraussetzung im Hinblick auf die zunehmenden digitalen Behandlungsmöglichkeiten

Nein, geplant ist im ersten Schritt Rezepte für größtenteils alle apothekenpflichtigen Arzneimittel digital auszustellen. Die Ausnahmen sind jedoch zum Beispiel Betäubungsmittel (unter anderem stark wirksame Schmerzmittel). Es ist vorgesehen, das E-Rezept stufenweise weiter auszubauen.

Der Datenaustausch erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen. Die verschlüsselten Verordnungsdaten aus dem E-Rezept liegen getrennt von dem für die Entschlüsselung notwendigen QR-Code auf geprüften deutschen Servern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Dritte keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten.

Bei technischen Fragen zum E-Rezept erhalten Sie weitergehende Information auf der Website der gematik oder wenden Sie sich direkt an die gematik-Hotline 0800 277 377 7.

Sie haben allgemeine Fragen zum E-Rezept – rufen Sie uns unter Telefon 0421 43551- 87 an – wir sind gerne für Sie da.

Nein. Die E-Rezept-App ist nicht zwingend notwendig, sondern stellt nur eine Ergänzung dar. 

Sie können Ihr E-Rezept oder das Ihrer Angehörigen auch mit der Gesundheitskarte oder als Papierausdruck einlösen.

Wie funktioniert das E-Rezept genau?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Wissensplattform digital.gesund.

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